Privatpost Merkur

Arbeitsgemeinschaft im BDPh e.V.
Studiengruppe der Poststempelgilde e.V.
Verein Nr.07231 im Verband der Philatelisten in Nordrhein Westfalen

 

 

 

 

 


Die Arbeitsgemeinschaft Privatpost wurde am 18. Juni 1983 als Studiengruppe der Poststempelgilde „Rhein-Donau“ e.V. gegründet. Damit wurde der Dornröschenschlaf der Deutschen Privatpost als Sammelgebiet beendet, in welchen dieser Bereich deutscher Post- und Gewerbegeschichte seit der Einstellung der aktiven Vereinstätigkeit des Deutschen Privatpostmarken Sammlervereins „Merkur“ im Jahre 1964 verfallen war.


Neben den klassischen und modernen deutschen Privatpostanstalten beachten wir auch die Entwicklung in anderen Staaten, wie z.B. die Byposten in den nordischen Staaten und die Stads- und Streekposten in den Niederlanden.


Unsere Mitglieder erhalten dreimal jährlich die Zeitschrift „Privatpost“ mit einem Gesamtumfang von ca. 220 Seiten. Außerdem werden Sonderschriften mit ausführlichen Abhandlungen über bestimmte Themen veröffentlicht, die unsere Mitglieder ebenfalls kostenlos erhalten.


Seit Dezember 2000 geben wir zusätzlich die Zeitschrift „Merkur-Briefe“ heraus. Die „Merkur-Briefe“ sind deutschlandweit die erste und bisher einzige Zeitschrift, die sich speziell und ausschließlich, der modernen privaten Briefbeförderung widmet.

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Die Arbeitsgemeinschaft Privatpost Merkur wird 2022  75 Jahre. Privatpostmarken wurden bis 1900 von Sammlern gleichberechtigt neben den Marken der Reichspost gesammelt. Knapp 100 Jahre später bröckelt das Postmonopol. Seit 1. Januar 1998 wird durch die Neufassung des Postgesetzes ein neues Kapitel privater Briefbeförderung geschrieben.

Zur historischen Privatpost: Die gesetzliche Zulassung der Privatpostanstalten war eine Folge des Krieges Preußen gegen Österreich von 1866. Nach dem Sieg konnte sich Preußen verschiedene deutsche Staaten einverleiben: Das Königreich Hannover, die Herzogtümer Schleswig und Holstein, das Herzogtum Nassau, das Kurfürstentum Hessen-Kassel, die Freie Stadt Frankfurt am Main und schließlich die Posthoheit der Fürsten von Thurn und Taxis, zwar ohne eigenen Staat, aber mit zahlreichen Niederlassungen, wie z. B. das Oberpostamt in Frankfurt am Main. Andere deutsche Staaten, die zwar selbständig blieben, wurden von Preußen mit mehr oderweniger sanftem Nachdruck dazu angehalten, dem Norddeutschen Bund beizutreten und damit auf eigene Posthoheiten zu verzichten. Ein neues Postgesetz wurde erforderlich, das für alle deutschen Staaten verbindlich war.

Bei den Beratungen für dieses Postgesetz wurde schon damals gefordert, staatliche Postmonopole fallen zu lassen. Das Postgesetz des Norddeutschen Bundes vom 2. November sah schließlich als Vergleich im § 1 vor: Die Beförderung 1) aller versiegelten, zugenähten oder sonst verschlossenen Briefe, 2) aller Zeitungen politischen Inhalts, welche öfter als einmal wöchentlich erscheinen, gegen Bezahlung von Orten mit einer Postanstalt nach anderen Orten mit einer Postanstalt des In- oder Auslandes auf andere Weise, als durch die Post, ist verboten. Erlaubt war somit ohne Einschränkung jegliche Privatbeförderung innerhalb der Ortsgrenzen, nach außerhalb unterlagen nur verschlossene Briefe dem staatlichen Monopol. Diese Bestimmungen wurden unverändert in das Reichspostgesetz vom 28.10.1871 übernommen.

Die erste Privatpost, die dieses Gesetz für sich in Anspruch nahm, war die Brief- und Druckschriften Expedition von J. J. Schreiber in Berlin — Mai 1873 bis August 1874. Schreiber scheiterte an der damals herrschenden Wirtschaftskrise. Erst 10 Jahre später hatte sich die Wirtschaft so weit erholt, daß gute Erfolgsaussichten für Privatposten bestanden, das zeigen dann auch die zahlreichen Gründungen von Briefbeförderungsanstalten im Jahre 1886. Wenige unseriöse Einrichtungen der ersten Zeit waren dann Grund genug für die Reichspost, heftige, diskriminierende Kampagnen gegen alle Privatposten einzuleiten, gipfelnd schließlich in der Verleumdung, diese hätten ihre Existenz nur einer Lücke im Postgesetz zu verdanken.

Nach langem zähen Ringen u. a. mit dem Reichstag gelang es der Reichspost schließlich mit Gesetz vom 20.12.1899 jede private Briefbeförderung mit Wirkung ab 01.04.1900 verbieten zu lassen. Dieses Gesetz regelte u. a. genau die zu leistenden Entschädigungen: Für die Unternehmer nach tatsächlichem Schaden und entgangenem Gewinn, für die Boten nach Dauer ihrer Beschäftigung und Höhe des Einkommens, sofern sie nicht in den Reichspostdienst übernommen wurden. Boten, die seit 1886 bei der Privatpost tätig waren, kamen so auf eine Abfindung von mehr als 3 Jahresgehältern.

Die damals noch bestehenden drei deutschen Postverwaltungen hatten an Entschädigungen für Unternehmer und nicht übernommene Boten folgende Gesamtzahlungen geleistet, gerundete Beträge: Deutsche Reichspost 7.450.000 Mark, Kgl. Bayerische Post 440.000 Mark, Kgl. Württembergische Post 320.000 Mark, zusammen ca. 8.200.000 Mark. Außerdem wurden ca. 740 Boten in den Dienst der Reichspost übernommen. Zum Vergleich: Gut 30 Jahre früher erhielt der Fürst von Thurn und Taxis von Preußen den Betrag von 3.000.000 Thalern, nach der Währungsumstellung im Deutschen Reich vom 1. 1. 1875 wurden aus 1 Thaler = 3 Mark.

Für die Postkunden wurde am 1. April 1900, dem Tag, an dem das Verbot der Privatposten wirksam wurde, der Tarif für Ortspostkarten von 5 auf 2 Pfennig gesenkt, nicht jedoch für Briefe usw. Dafür erschienen die Marke MiNr. 52 und die Postkarte P44 des Deutschen Reichs. Als diese Portoermäßigung am 1. Juli 1906 zurückgenommen wurde, entstanden neue Privatpostanstalten, die auf verschiedenste Weise versuchten, die Bestimmungen des erweiterten Postgesetzes zu umgehen. Diese Anstalten, die nur zum geringen Teil Freimarken herausgaben, sind meist nach kurzer Zeit wieder geschlossen worden oft nach verlorenen Prozessen, die die Reichspost angestrengt hatte. aus Horst Müller, Michel Privatpostmarkenkatalog

Der Verein Merkur wurde 1946 gegründet, das Gründungsprotokoll ist anbei.

Zur Privatpost modern: Bis Mitte des 19. Jahrhunderts war die Ortsbriefbeförderung überwiegend private Angelegenheit, wobei innerhalb der einzelnen deutschen Kleinstaaten allerdings unterschiedliche Regelungen existierten. Erst das Postgesetz vom 02.11.1867 und das Gesetz über das Postwesen des Deutschen Reichs vom 28.10.1871 schufen weitgehend einheitliche Regelungen. Danach war es privaten Unternehmen nur noch gestattet, Sendungen innerhalb von Orten sowie Postkarten und unverschlossene Sendungen von einem Ort zum anderen zu befördern. Die bis heute in der Literatur vielfach vertretene Meinung über eine „Lücke“ im Postgesetz als Grundlage der Tätigkeit privater Postdienste ist nicht mehr als ein untauglicher Versuch der Diffamierung und Kriminalisierung privater Briefbeförderung. Erst durch das Gesetz „betreffend einiger Änderungen von Bestimmungen über das Postwesen“ vom 20.12.1899 wurde das Postmonopol zum 01.04.1900 auch auf Ortsbriefe ausgeweitet. Die Eigentümer und Bediensteten der Privatpostanstalten wurden entschädigt.

Fast einhundert Jahre galt das uneingeschränkte Monopol der Staatspost. Erste Anstöße zur Liberalisierung des Postsektors in der Europäischen Gemeinschaft gab es 1989, aber erst 1992 legte die Europäische Kommission ein Grünbuch über die Entwicklung der Postdienste in einem europäischen Binnenmarkt vor. Erst fünf Jahre später, im Dezember 1997 wurde über die sogenannte Postrichtlinie entschieden. Diese Richtlinie lässt auf unbestimmte Zeit sogenannte reservierte Bereiche zu, soweit dies zur Aufrechterhaltung eines Universaldienstes erforderlich ist.

Im März 2002 stimmte das Europäische Parlament einem Kompromiss des Ministerrates zu. Danach wird ab 2003 die abgehende Auslandspost freigegeben und die Gewichtsgrenze des reservierten Bereiches auf 100 Gramm gesenkt. Ab 2006 soll die Gewichtsgrenze auf 50 Gramm gesenkt werden, ein Enddatum des Postmonopols ist allerdings weder vorgesehen noch absehbar. Im Klartext heißt dies, dass sich auch 10 Jahre nach Beginn der aktiven Phase der Liberalisierung immer noch circa 65% des Briefaufkommens und circa 60% des Umsatzes auf dem deutschen Postmarkt in der Hand der ehemaligen Staatspost befinden werden.

Wie heißt es so schön in einer bekannten Melodie „Ich bin die Christel von der Post“ aus der 1891 in Wien uraufgeführten Operette „Der Vogelhändler“ von Carl Zeller. Denn bei der Post geht´s nicht so schnell!